Strafanzeige gegen T-Online wegen unerlaubter Installation von Software und versuchten Rechnungs-Betrugs


An die
Staatsanwaltschaft
Schottener Weg 3

64289 Darmstadt - per Einschreiben

Betr.: Strafanzeige gegen T-Online International wegen unerlaubter Installation von Software und versuchten Rechnungs-Betrugs


Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,
Im September 2004 installierte die Deutsche Telekom bzw. T-Online AG ohne mein Wissen und gegen meinen ausdrücklichen Willen während eines routinemäßigen Updates der T-Online-Zuganssoftware eine sogenannte Firewall auf meinem Rechner. Damit beging sie einen widerrechtlichen Eingriff in meine Privatsphäre, zu der auch mein Computer gehört. Zudem wurde mein Rechner, den ich auch beruflich nutzte, um ein Vielfaches langsamer, so dass ich eine erhebliche Beeinträchtigung hinnehmen musste.
Anschließend besaß T-Online die Frechheit, diese unerlaubte Installation auch noch in Rechnung zu stellen und trotz mehrfachen schriftlichen Widerspruchs meinerseits über den Zeitraum von mehr als einem Jahr immer wieder anzumahnen, zuletzt über das Inkasso-Büro Seiler & Kollegen mit Sitz in Heidelberg.
Durch diese Mahnungsschreiben und den damit verbundenen Zeitaufwand und Ärger ist mir eine erhebliche psychische Belastung entstanden.

Da ich bis zum heutigen Tag die mehrfach angeforderte Unterlassungserklärung weder von der Deutschen Telekom noch von der T-Online AG erhalten habe und deshalb weiterhin jederzeit mit erneuten Mahnungen rechnen muss,
erstatte ich hiermit Strafanzeige wegen unerlaubter Installation von Software und versuchten Rechnungs-Betrugs gegen die
T-Online International AG
T-Online-Allee 1
64295 Darmstadt

Tel. 0 61 51 6 80 0
Fax 0 61 51 6 80 7 59

Da ich ausserdem Grund zur Annahme habe, dass es sich bei den geschilderten Vorgängen nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass T-Online mit dieser Masche zehntausende, wenn nicht sogar hunderttausende von Kunden betrogen hat (sofern sie nichtsahnend ihre Rechnung bezahlt haben), ist diese Anzeige aus Gründen des Verbraucherschutzes auch von allgemeinem Interesse.


Hochachtungsvoll
J. Asal


Anlagen (chronologische Auflistung auf S. 2):
Kopien bzw. Zweitschriften der Korrespondenz mit DTAG und T-Online bzw. Anwaltsbüro Seiler als beauftragter Inkasso-Firma


Chronologische Auflistung der Anlagen:

1. Telekom-Rechnung 21.09.2004 (die betrügerische Absicht von T-Online wird schon dadurch deutlich, dass die eigentlich in Rechnung gestellte Leistung nicht einmal beim Namen genannt, sondern verschleiernd als "Nacherhebung T-Online Entgelte" bezeichnet wird)

2. Reklamationsschreiben per Fax (mit Sendebestätigung) an T-Online vom 24.09.04 wegen nicht bestellter Firewall

3. Reklamationsschreiben per Fax (mit Sendebestätigung) an Telekom vom 06.10.04 wegen nicht bestellter Firewall und Unklarheiten auf der Rechnung

4. Mahnung der Telekom vom 26.10.04

5. Mahnung der Telekom vom 10.11.04

6. Mahnung der Telekom vom 03.12.04

7. Mahnung der Telekom vom 20.07.05

8. Erneute Reklamation am 18.8.05 wegen der Mahnung vom 20.07.05

9. Antwort von T-Online vom 22.08.05, in der behauptet wird, "dass die Kündigung und Erstattung der zu viel berechneten Entgelte im Oktober 2004 veranlasst wurde." - Warum kamen dann hinterher noch insgesamt 5 Mahnungen ??

10. Mahnung des Inkasso-Büros Seiler & Kollegen vom 14.10.2005 "Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung"

11. Widerspruch per Fax an Inkasso-Büro Seiler & Kollegen vom 24.10.2005 mit Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung durch T-Online

12. Mahnung des Inkasso-Büros Seiler & Kollegen vom 15.11.2005

13. Widerspruch und Reklamation per Fax an T-Online und Inkasso-Büro Seiler & Kollegen vom 22.11.2005 mit erneuter Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung durch T-Online

14. Antwort von Inkasso-Büro Seiler & Kollegen 23.11.2005 - Zitat: "dass sich unsere Stellungnahme wegen der erforderlichen Rückfragen bzw. Nachforschungen noch verzögert." - Diese Verzögerung dauert bis zum heutigen Datum an !!!